Das Kreissportgericht unter Leitung von Klaus Schwenner, hat sich mit dem Spielabbruch der Kreispokalbegegnung SC Roland Beckum gegen den Ahlener SK befasst. Nach einer öffentlichen Verhandlung, in der mehrere Zeugen und die beiden Vereine gehört wurden, entschied das KSG wie folgt:
Das Spiel wird für beiden Mannschaften als verloren gewertet und sie scheiden damit aus dem Kreispokal aus. Der nächste Gegner hat somit ein Freilos. Beiden Vereinen wird aufgrund des Spielabbruchs eine Geldstrafe von 500 Euro auferlegt.
Der SC Roland Beckum räumte ein, keinen ausreichenden Ordnungsdienst gestellt zu haben und wird aufgrund der Tatsache mit einer Ordnungsstrafe von 250 Euro belegt.
Beide Vereine nahmen die Strafen an.
Ein Spieler des SC Roland Beckum, der seine Tätlichkeit gegenüber seinem Gegenspieler vollständig einräumte und sich für sein Fehlverhalten ganzheitlich entschuldigte, wurde vom KSG für 10 Pflichtspiele gesperrt.
Darüber hinaus wird gegen einen Spieler des Ahlener SK, aufgrund von Aussagen in der Verhandlung, ein weiteres Verfahren eingeleitet.
Foto: Die Glocke