Satzungsgemäß nach § 42 Abs. 4b geben wir hiermit die Daten für den Kreistag 2025 bekannt
Datum: 13.03.2025
Uhrzeit: 18:30 Uhr
Ort: in den Räumlichkeiten der Volksbank Oelde
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, schriftliche und begründete Anträge zur Tagesordnung beim Kreisvorstand bis spätestens 3 Wochen vor dem Kreistag (Eingang) zu stellen (§§ 42 Abs. 4)
Hier die vorläufige Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bestellung eines Versammlungsleiters
3. Bestellung eines Protokollführers
4. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Stimmberechtigung und der Beschlussfähigkeit
5. Feststellung der Tagesordnung
6. Bestellung der Zählkommission
7. Entgegennahme der Berichte des Kreisvorstandes und des Kreissportgerichtes
8. Bestellung eines Wahlleiters zu TOP 9 und 10
9. Beschlussfassung über die Entlastung des Kreisvorstandes
10. Wahl des Kreisvorstandes (§ 45 Abs. 2) mit Ausnahme des Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses
11. Wahl weiterer Kreisvorstandsmitglieder gem. § 45 Abs. 3 (und Abs. 2 2. Unterabsatz bei Zusammenschlüssenvon Kreisen)*
12 Wahl des Vorsitzenden des Kreisschiedsrichterausschusses
13. Wahl der Sportrichter des Kreissportgerichts sowie der Sportrichter des Kreises im Bezirkssportgericht
14. Beschlussfassung über eingereichte Anträge
15. Wahl der Kreisdelegierten für die Verbandstage des FLVW und des WDFV
Die endgültige Tagesordnung wird vom Kreisvorstand festgelegt und spätestens 2 Wochen vor dem Kreistag in den Offiziellen Mitteilungen bekanntgegeben.
1. Antragsberechtigt sind (§ 42 Abs. 4 a):
• die kreisangehörigen Mitgliedsvereine
• der Kreisvorstand
• die Kreisausschüsse
2. Anträge müssen bis spätestens 3 Wochen vor dem Kreistag schriftlich mit Begründung beim Kreisvorstand eingegangen sein.
3. Rechtzeitig eingegangene Anträge müssen den Delegierten spätestens 10 Tage vor dem ordentlichen Kreistag in vollständiger Form bekanntgegeben werden (§§ 42 Abs. 4; 19 Abs. 7).
Die Form dieser Bekanntgabe ist beliebig.
Die Veröffentlichung auf der Internetseite des Kreises oder Übersendung per E-Postfach bietet sich an.
Ferner müssen diese Anträge in die endgültige Tagesordnung aufgenommen werden.
4. Nach Bekanntgabe der endgültigen Tagesordnung können im Ausnahmefall noch Dringlichkeitsanträgebeim Kreisvorstand bis 8 Tage vor dem Kreistag mit schriftlicher Begründung eingereicht werden (§§ 42 Abs. 4,19 Abs. 6).
Es reicht aus, diese auf dem Kreistag (den Delegierten) bekannt zu geben.
Diese Anträge können nur mit Zustimmung von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Delegierten in die Tagesordnung aufgenommen werden,
a) wenn eine rechtzeitige Antragstellung nachweisbar nicht möglich war und
b) der Antragsgegenstand von herausragender Bedeutung ist.
Satzungsänderungen können nicht im Wege der Dringlichkeit beschlossen werden.
Der Delegiertenschlüssel bestimmt sich nach § 43 Abs. 2 a) – c).
Danach stellen Vereine/Abteilungen (Fußball-, Leichtathletik-, Freizeit- und Breitensport) jeweils mindestens einen Delegierten.
Für Fußballvereine und -abteilungen erhöht sich die Anzahl der Delegierten nach den zum 31. Januar 2025 zum Pflichtspielbetrieb gemeldeten Seniorenmannschaften (Frauen und Männer) nach Maßgabe von § 43 Abs.2a Satzung FLVW um einen Delegierten bei 4-6 gemeldeten Mannschaften und bei 7 und mehr Mannschaften um zwei Delegierte.
Bei Spielgemeinschaften werden die Mannschaften dem federführenden Verein zugeordnet.
Für Leichtathletikvereine und –abteilungen erhöht sich die Anzahl der Delegierten bei mehr als 300 Vereinsmitglieder (abzustellen ist auf die der Leichtathletik zugeordneten Mitglieder) um einen Delegierten. Für Freizeit- und Breitensportvereine und –abteilungen erhöht sich die Anzahl bei mehr als 500 Mitgliedern um einen Delegierten.
Maßgeblich für Leichtathletik- sowie Freizeit- und Breitensportvereine ist der jeweils gem. § 12 Abs. 2 der Satzung zuletzt gemeldete Mitgliederbestand.
Wie schon beschrieben handelt es sich hier um die Einberufung des Kreistages. Eine förmliche Einladung zum Kreistag geht Ihnen und Euch dann noch separat zu. Hier werden dann auch die Delegiertenschlüssel bekanntgegeben.