Das Kreissportgericht tagte zum zweiten Mal in dieser Woche. Diesmal stand der Spielabbruch bei der Begegnung RW Ahlen 2 gegen SuS Enniger 2 auf der Agenda. Unter Vorsitz von Heinz Ottomeyer wurden die Beklagten, die Zeugen und der Schiedsrichter befragt. Das KSG kam nach ausreichender Sichtung der Fakten zu folgenden Beschluss:
500 Euro Geldstrafe für Rot Weiss Ahlen, als Verursacher des Spielabbruchs.
500 Euro Geldstrafe für Rot Weiss Ahlen, da kein ausreichender Schutz des Schiedsrichters gewährleistet wurde.
Die Spielwertung geht mit 3:1 an den SuS Enniger
Rot Weiss Ahlen 2 erhält einen Punktabzug von drei Punkten wegen dem Angriff auf den Schiedsrichter.
Der beklagte Spieler 1 erhält eine Spielsperre von einem Jahr und 2 Monate.
Der beklagte Spieler 2 erhält eine Spielsperre für 12 Pflichtspiele.
Der Trainer von Rot Weiss Ahlen erhält eine Geldstrafe von 300 Euro.
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